Verkehrspilot (ATPL)
Die Verkehrspilotenlizenz nach den europäischen Ausbildungsrichtlinien (JAR-FCL) berechtigt zur berufsmäßigen Tätigkeit als Pilot oder Kopilot auf Verkehrsflugzeugen. Sie ist die höchste fliegerische Lizenz, die benötigt wird, um Verkehrsflugzeuge (z.B. Airbus, Boeing) oder Businessjets (z.B. Learjet, Challenger) zu fliegen.
Varianten der Ausbildung:
- integrierte Ausbildung zum ATPL, d.h. Ausbildung zum Verkehrspilot für Schüler ohne Vorkenntnisse: ATPL ab initio
- modulare Ausbildung zum ATPL für Privatpiloten (PPL): ATPL ab PPL
- modulare Ausbildung zum ATPL für Privatpiloten mit Instrumentenflugberechtigung: ATPL ab PPL/IR
- modulare Ausbildung zum ATPL für Berufspiloten: ATPL ab CPL
- modulare Ausbildung zum ATPL für Berufspiloten mit Instrumentenflugberechtigung: ATPL ab CPL/IR
Eingangsvoraussetzungen:
- Ausbildungsbeginn: 17 Jahre
- Lizenzerhalt: 21 Jahre
- Medizinische Tauglichkeit: Klasse 1
- Nachweis ausreichender Kenntnisse in Mathematik, Physik und Englisch.
Diese Kenntnisse werden von der Flugschule festgestellt.
Abitur ist nicht unbedingt Voraussetzung.
Ausbildungsinhalte für die Ausbildung ohne Vorkenntnisse:
Theoretische Ausbildung:
750 Theoriestunden in folgenden Fachgebieten.
Luftrecht
Menschliches Leistungsvermögen
Flugzeugkunde
Meteorologie
Elektrotechnik
Allgemeine Navigation
Triebwerke
Funknavigation
Instrumente
Flugbetriebsverfahren
Masse und Schwerpunkt
Aerodynamik
Flugleistung
Flugfunk
Flugplanung
Praktische Ausbildung:
Die durchgehende Ausbildung gliedert sich in 5 Phasen:
Phase 1: Ausbildung bis zum ersten Soloflug
Phase 2: Ausbildung bis zum ersten Solo-Überlandflug
Phase 3: Ausbildung bis zum Navigationstest nach Sichtflugregeln
Phase 4: Ausbildung bis zur Flugprüfung CPL/IR
Phase 5: Ausbildung in Multi-Crew Cooperation (MCC)
Für die Ausbildungen für Bewerber mit Vorkenntnissen gelten reduzierte Ausbildungsinhalte. In diesen Fällen kann die Theorieausbildung auch mit Fernkurs absolviert werden (ergänzender Nahunterricht 85 Stunden).