Instrumentenflugberechtigung (IR) Modular
Die Instrumentenflugberechtigung erlaubt es einem Piloten ohne Sicht nach außen zu fliegen. Sie ist die Grundvoraussetzung für einen Allwetterflugbetrieb.
Eingangsvoraussetzungen:
- Medizinische Tauglichkeit: Klasse 2 mit Audiometrie.
- Nachweis ausreichender Kenntnisse in Englisch.
Diese Kenntnisse werden von der Flugschule festgestellt. - Flugerfahrung: 50 Stunden Überlandflugzeit
als verantwortlicher Pilot und Nachtflugqualifikation.
Theoretische Ausbildung:
150 Theoriestunden oder Fernkurs mit 30 Stunden Nahunterricht in den Fächern:
Luftrecht
Menschliches Leistungsvermögen
Flugzeugkunde
Meteorologie
Elektrotechnik
Funknavigation
Instrumente
Flugbetriebsverfahren
Flugplanung
Flugfunk
Praktische Ausbildung auf einmotorigen Flugzeugen:
- 30 Stunden Flugausbildung DA40
- 20 Stunden Simulator