Instrumentenflugberechtigung (IR) Modular


Die Instrumentenflugberechtigung erlaubt es einem Piloten ohne Sicht nach außen zu fliegen. Sie ist die Grundvoraussetzung für einen Allwetterflugbetrieb.

Eingangsvoraussetzungen:

  • Medizinische Tauglichkeit: Klasse 2 mit Audiometrie.
  • Nachweis ausreichender Kenntnisse in Englisch.
    Diese Kenntnisse werden von der Flugschule festgestellt.
  • Flugerfahrung: 50 Stunden Überlandflugzeit
    als verantwortlicher Pilot und Nachtflugqualifikation.

Theoretische Ausbildung:

150 Theoriestunden oder Fernkurs mit 30 Stunden Nahunterricht in den Fächern:

 

Luftrecht
Menschliches Leistungsvermögen
Flugzeugkunde
Meteorologie
Elektrotechnik

Funknavigation
Instrumente
Flugbetriebsverfahren
Flugplanung
Flugfunk

Praktische Ausbildung auf einmotorigen Flugzeugen:

  • 30 Stunden Flugausbildung DA40
  • 20 Stunden Simulator